Fachkompetenzen
Wer die Kosten trägt
In gewissen Fällen erfolgen die kieferorthopädischen Behandlungen aus ästhetischen Gründen. In diesem Fall werden die Kosten vom Patienten getragen. Falls Zusatz- versicherungen bestehen, übernehmen diese einen Teil der Behandlungskosten.
Bei schwerwiegenden Fehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Massnahmen von der Eidgenössischen Invalidenversicherung getragen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist.
Krankenkassen zahlen für das Einreihen retinierter Zähne mit Krankheitswert.
Ebenfalls zu den Pflichtleistungen gehören die Behandlungen von Geburtsgebrechen, soweit diese nicht vor Erreichen des 20. Altersjahres abgeschlossen werden konnten.
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